Meinungsfinder zum assistierten Suizid
Meinungsfinder zum assistierten Suizid
13 Fragen

Herzlich willkommen zum Meinungsfinder zum Thema des assistierten Suizids.
 

Wenn Sie die folgenden dreizehn Fragen dieses Meinungsfinders beantworten, werden Sie am Schluss eine Auswertung erhalten, wie Sie persönlich zum assistierten Suizid stehen und ob Sie diesen in unserer Gesellschaft erlauben oder verbieten möchten. Das Ausfüllen dauert etwa 10 Minuten. Falls Sie bereits eigene Haltungen dazu haben, können Sie durch das Ausfüllen Ihre jetzige Haltung nochmals auf Herz und Nieren prüfen. Und wer weiss, eventuell verändert sich Ihre Meinung auch durch die erneute Auseinandersetzen mit diesem Thema.
 

Hintergrundinformationen zum assistierten Suizid
Zur Einführung eine kurze Definition von assistiertem Suizid. Falls Sie bereits das Dokument "Weiterführende Unterlagen", welches Sie auch unter www.frauenbund.ch finden, gelesen haben, können Sie gerne zum letzten Abschnitt weitergehen.
Der assistierte Suizid wird auch Beihilfe zum Suizid genannt und ist eine Form der Sterbe­hilfe. Sterbehilfe ist ein breiter Begriff. Ganz allgemein versteht man unter Sterbehilfe alle medizinischen Entscheide und Massnahmen, welche den Todeseintritt beschleunigen können. Unter dem assistierten Suizid wird die Besorgung eines todbringenden Medikamentes verstanden. Dies ist im Schweizer Strafrecht nur dann verboten, wenn selbstsüchtige Motive im Spiel sind. Die zwei bekanntesten Vereine in der Deutschschweiz, welche eine solche Beihilfe zum Suizid in Kombination mit einer Sterbebegleitung anbieten, sind Dignitas und Exit. Sie selber nennen dies eine Freitodbegleitung. Weitere Namen sind die Beihilfe zum Suizid, Beihilfe zur Selbsttötung oder begleitetes Sterben. Hier verwenden wir die Bezeichnung ‚Assistierter Suizid‘ mit der Hoffnung, einen eher neutralen Begriff zu haben, da Freitod eher positiv und Selbsttötung eher negativ behaftet ist.

Hinweise fürs Ausfüllen
Bitte beachten Sie, dass Sie bei den folgenden Fragen jeweils nur eine Antwort anwählen können.

Datenschutz
Ihre Antworten werden gespeichert, doch erheben wir keine Daten, die einen Rückschluss auf Sie als Person ermöglichen würden, ausser dass Ihre Antworten der IP-Adresse zugeordnet werden, also der Nummer Ihres Gerätes, mit der Sie diesen Meinungsfinder ausfüllen.

Nun wünschen wir Ihnen neue Erkenntnisse beim Bestimmen oder Durchleuchten Ihrer Position zum assistierten Suizid. Sie dürfen sich in Ihren Antworten auch widersprechen, falls sich Ihre Haltung während des Ausfüllens verändert. Die ersten fünf Fragen des Meinungsfinders sind Situationsbeschreibungen, anhand derer Sie sich überlegen können, ob Sie in dieser spezifischen Situation für oder gegen einen assistierten Suizid sind.

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